Versorgungsamt

Auszug von betanet.de:

"Das Versorgungsamt stellt fest, ob eine Behinderung besteht und welcher Grad der Behinderung (GdB) und welche Merkzeichen einem Menschen mit Behinderungen zustehen. Es prüft u.a. auch die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis und für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei Behinderung.

Je nach Bundesland werden die Versorgungsämter unterschiedlich bezeichnet oder sind unterschiedlich benannten Behörden zugeordnet, z.B. "Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)", "Landesamt für Soziales und Versorgung" oder "Amt für soziale Angelegenheiten".