Behindertenbeauftragten

 

Was machen eigentlich Behindertenbeauftragte?

 

Der oder die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen vertritt die Interessen von behinderten Menschen auf höchster Ebene des Bundes, des Landes, der Stadt oder der Gemeinde.

Der Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen wird von der Bundesregierung jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt: „Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.“ (§ 18 BGG)

 

Ansprechpartner innerhalb der Bundesregierung

 

Der Beauftragte ist zentraler Ansprechpartner innerhalb der Bundesregierung für alle Angelegen­ heiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Er wirkt auf politische Entscheidungen ein und begleitet aktiv die Gesetzgebung mit Bezug zu Menschen mit Behinderungen.

Er hält Kontakt zu Menschen mit Behinderungen, Verbänden, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsgruppen.

Durch engen Kontakt zu Menschen mit Behinderun­gen, Verbänden und Organisationen erhält der Beauftragte Informationen darüber, welche Probleme und Erwartungen bestehen. Der Beauftragte und sein Team informieren zudem allgemein über die Gesetzeslage und geben Praxistipps.

Der Beauftragte zeigt Möglichkeiten der gleichbe­ rechtigten Teilhabe in allen Bereichen des Lebens auf. Öffentliche Diskussions­ und Kulturveranstaltungen (Kultur im Kleisthaus) dienen der Bewusstseins­bildung, dem Abbau von Barrieren und der selbstverständlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft.

Durch die beim Beauftragten angesiedelte Schlichtungsstelle BGG erhalten Menschen mit Behinderungen außerdem Unterstützung, wenn sie sich durch Bundesbehörden benachteiligt fu?hlen.

Gleiches gilt für die Landes- und Gemeindeebenen.