Patienten- u. Betreuungsverfügung

 

Schutz vor Psychiatriegewalt kann zumindest in Teilen eine Patienten- und Betreuungsverfügung bieten. Hierzu stellen wir in Kürze eine Musterverfügung bereit. Es gibt bereits verschiedene Musterverfügungen. Diese unterscheiden sich in ihrer Differenziertheit und Ausrichtung.

Die Patientenverfügung der Antipsychiatriebewegung ist sehr ablehnend gegenüber allen psychiatrischen Maßnahmen formuliert.

Die so genannte Münchener Erklärung ist eine Form der Patientenverfügung, die mehrere Optionen für den psychiatrischen Bereich offen lässt und in dem auch verschiedentliche Behandlungswünsche formuliert werden können.

Die Bochumer Erklärung ist eine Form der Patientenverfügung, die vor Allem für bereits psychiatrieerfahrene Menschen eine Hilfe sein kann.

Die psychiatrische Patientenverfügung kann auch mit einer Verfügung für weitere Gesundheitsbereiche kombiniert werden. Ein recht gut funktionierendes aber leider kostenpflichtiges Tool zur Erstellung einer Patientenverfügung für weitere Gesundheitsbereiche ist DIPAT.

Für alle Formen von Patientenverfügungen gilt:

  • Patienten- und Betreuungsverfügungen gelten nur mit eigenhändiger Unterschrift
  • Zum Zeitpunkt der Erstellung muss die Person geschäftsfähig bzw. in der Lage sein, zu erkennen welche Konsequenzen und Tragweite Ihrer Vorausverfügung hat.

(Es macht daher Sinn diese Fähigkeit sich von einem Arzt in der Patientenverfügung bescheinigen zu lassen).

  • Die Patientenverfügung muss verfügbar sein.

Es macht daher Sinn entweder in der Geldbörse einen Zettel zu haben in dem beschrieben steht, wo die Patientenverfügung zu finden ist und bei einem Freund eine Kopie der Patientenverfügung zu hinterlegen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen.

Wichtig ist die Patientenverfügung um persönliche Wertevorstellungen zu ergänzen und Begriffe die verwendet werden, näher zu konkretisieren. So ist es sinnvoll genau zu beschreiben, was man selbst genau z. B. mit Lebenswert, Lebensqualität oder schwerer Krankheit meint. Mit der so genannten Individualisierung der Patientenverfügung kann auch dem Argument vorgebeugt werden, die Patientenverfügung wäre nicht gültig, weil sie standartmäßig verfasst wäre und die Verfasser*in der Patientenverfügung hätte sich keinerlei Gedanken über das Für und Wider der Verfügung gemacht.