Sozialhilfe

 

Die Sozialhilfe (SGB XII) ist für viele Menschen das letzte soziale Sicherungsnetz und greift immer dann, wenn alle andren Leistungsträger der sozialen Sicherung nicht einspringen. Die Sozialhilfe wird deshalb immer nur nachrangig geleistet.

Leistungen der Sozialhilfe können nur Menschen bekommen, die über zu wenig bzw. kein anderes Einkommen oder Vermögen verfügen.

Die Sozialhilfe umfasst verschiedene Leistungsbereiche:

Die Grundsicherung (Regelsatz zum Lebensunterhalt + Miete) für Rentner*innen und nicht mehr erwerbsfähige Menschen. Zu diesen Leistungen können auch Versicherungsbeiträge für private oder gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. 

Krankenhilfe, wenn keine Möglichkeit besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein und alle andren Leistungsträger nicht leisten.

Hilfe zur Pflege, wenn der Heimplatz oder die ambulante Pflege mehr kostet als Renten - und Pflegekasse zahlen.

Hilfen zur Überwindung von sozialen Schwierigkeiten wie z. B. drohende Obdachlosigkeit

Bei den Hilfen in anderen Lebenslagen wird Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen und Bestattungskosten gewährt. 

Zuletzt hinzu gekommen sind Ergänzungen zur Bildung und Teilhabe.