Besuchskommission

 

Die Besuchskommissionen

sind in jeweiligen Landesgesetzen über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ (PsychKG) geregelt,

Sie werden meist von den Landesparlamenten gewählt.

Die Mitglieder der Besuchskommission arbeiten meist ehrenamtlich,

Sie arbeiten unabhängig und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet,

Sie sind trialogisch und multiprofessionell besetzt,

Sie besuchen in der Regel einmal im Jahr die psychiatrischen Einrichtungen,

Sie sollen die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des PsychKG in den Kliniken überprüfen,

können mit dem Einverständnis der Patient*innen und Patienten Einsicht in deren Akten nehmen,

erstellen einen Besuchsbericht, der den Kliniken zur Stellungnahme vorgelegt wird,

berichten einmal im Jahr an den Landesbeirat für psychische Gesundheit und dieser alle zwei Jahre an das Landesparlament.

 

Besuchskommision in Berlin