Beitragsordnung
Beitragsordnung
des Vereins Sozialhelfer.org e. V.
Jedes Vereinsmitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag, wie untenstehend aufgeführt, im voraus.
- 30,00 € Jahresbeitrag für stimmberechtigte Mitglieder
- 15,00 € ermäßigter Jahresbeitrag für stimmberechtigte Mitglieder
- Tagesmitglieder sind kostenfrei
- Fördermitglieder zahlen den ermäßigten Jahresbeitrag monatlich.
* als ermäßigt gelten:
Studierende, Schüler*innen, SGB II und SGB XII Empfänger*innen
Beitragsordnung des Vereins Emanzipatorische Selbsthilfe e. V.
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.12.2024 zuletzt wie folgend geändert.
Jedes Vereinsmitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag, wie untenstehend aufgeführt, im voraus.
- 60,00 € Jahresbeitrag für stimmberechtigte Mitglieder
- 30,00 € ermäßigter Jahresbeitrag für stimmberechtigte Mitglieder
- Fördermitglieder zahlen den ermäßigten Jahresbeitrag monatlich.
- Beratungssuchende Mitglieder in der Sozial- und Teilhabeberatung sind beitragsfrei.
* als ermäßigt gelten:
Studierende, Schüler*innen, SGB II und SGB XII Empfänger*innen
Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Mitglieder fällt keine Vergütung an.
Kosten und Aufwendungen, die durch die Vertretung der Mitglieder entstehen, sind von den Mitgliedern zu tragen. Etwaige Ansprüche werden an den Verein abgetreten.
Kosten und Aufwendungen im Einzelnen:
-
20,00€ je Angelegenheitfür die außergerichtliche und gerichtliche Korrespondenz.
-
0,50€ pro Seite für Kopie, PDF oder Faxerstellung